Mitgliedschaft

Austritt erklären

So regelt es unsere Satzung (§ 4): Ordentliche und außerordentliche Mitglieder können zum Jahresende austreten. Die Erklärung muss bis zum 30. September eingegangen sein – sonst wird der Austritt zum Ende des folgenden Jahres wirksam. Fördermitglieder können jederzeit austreten.

Der Vorstand erkennt die Austrittserklärung per Online-Formular mit Bestätigung per E-Mail als schriftliche Erklärung an. Nach Ihrer Erklärung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Sobald Sie bestätigt haben, schicken wir die Austrittsbestätigung mit dem Austrittsdatum. Zum Austrittsdatum werden Sie automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen.

Lieber auf Papier? Schreiben Sie an Kunstklub e. V., Sonnenstr. 45, 91710 Gunzenhausen.